Homepage Hans-Jürgen Gäbel
Die Causa "Zur Friedrichsburg" und ihre Folgen
Die Beugehaft, die keine Beugung brachte
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Am Samstag, 27. Februar 1999, vormittags, stand der Obergerichtsvollzieher Hülsmeier aus Ibbenbüren in Begleitung zweier Polizisten vor meiner Wohnungstür im münsterländischen Saerbeck-Westladbergen, um mich zu verhaften. Ich folgte seiner Aufforderung mitzukommen nicht, sondern setzte mich zum Zeichen der Weigerung in meinen Sessel. Die Polizisten legten mir gewaltsam Handschellen an - Hände auf dem Rücken. Dann wurde ich ohne weitere Umstände in den PKW des Obergerichtsvollziehers Hülsmeier verfrachtet. Dieser fuhr mich in Begleitung eines der Polizisten zur JVA Münster in der Gartenstraße, wo ich für das nächste halbe Jahr eingesperrt wurde. Während des Transports in die JVA blieben die Handschellen angelegt, was schmerzhaft war.
Am Dienstag nach meiner Einlieferung wurde mir von dem Justizbeamten Evers die Frage gestellt, ob ich bereit sei, die eidesstattliche Erklärung abzugeben. Meine Antwort: Nein. Er gab mir zu verstehen, daß ich mich melden sollte, falls ich meine Meinung geändert hätte. Man sei da flexibel. Daraufhin stellte er das "Vollstreckungsblatt" aus. Auf meine Einlassung, daß ich noch keinen Haftbefehl gesehen hätte, erklärte er, er wolle mir aus seinen Unterlagen eine Kopie machen. Dies geschah jedoch nicht, so daß ich bis heute nicht den Namen der Person kenne, die die Haft angeordnet hat.
Am Donnerstag, 26. August 1999, beim Wecken, sagte der Wärter "Packen". Im Zuge des Check-Out-Prozederes erhielt ich vom "Leiter der Vollzugsabteilung", Herrn Krabbe, den "Entlassungsschein". Er meinte es sei einmalig, daß jemand ein volles halbes Jahr Erzwingungshaft absitze. Ich: "Einmal ist immer das erste Mal."
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